amtsärztliches Zeugnis - Adoption 

Erforderliche Unterlagen

  • Relevante medizinische Unterlagen sind zum persönlichen Begutachtungstermin mitzubringen oder vorab abzugeben.

Gebühren

  • Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Landesgebührenordnung und ist durch den / die Bürger*in zu begleichen.

Fristen

  • Das amtsärztliche Zeugnis kann nach Abschluss der amtsärztlichen Untersuchung und / oder Einholung von Zusatzbefunden konsultierter Ärzte ausgestellt werden