Amtsärztliche Eignungsuntersuchung für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst vor Einstellung und während der Tätigkeit.
Der Auftrag zur Eignungsuntersuchung wird vom Arbeitgeber ausgelöst.
Das amtsärztliche Zeugnis kann nach Abschluss der amtsärztlichen Untersuchung und / oder Einholung von Zusatzbefunden konsultierter Ärzte ausgestellt werden.
Voraussetzungen:
Wohn- oder Arbeitsort in Potsdam
Vorliegen eines Antrages einer Institution/Anstalt des öffentlichen Rechts oder des Bürgers
Terminabstimmung mit der zuständigen Mitarbeiterin zur amtsärztlichen Untersuchung