Beratung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen und Veranlassung der Bekämpfung im öffentlichen Bereich.
Beratung von Bauherren in Bezug auf Trink- und Badebeckenanlagen und medizinischen Einrichtungen.
Trinkwasserüberwachung: Kontrolle von Wasserwerken, Eigenwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) und Trinkwasserhausinstallationen, Regen- und Grauwasseranlagen, Entnahme und Bewertung von Trinkwasserproben.
Badewasserüberwachung: Überwachung von Schwimmbädern, Badebecken, Saunatauchbecken und Überwachung der Badewasserqualität, Entnahme und Bewertung von Beckenwasser- und Badewasserproben.
Erforderliche Unterlagen
siehe Anträge & Merkblatt
Gebühren
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Landesgebührenordnung.