Bearbeitung von Beschwerden zu Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakwaren und Kosmetika einschließlich dazugehöriger Einrichtungen
Erforderliche Unterlagen
- Detaillierte Angaben zum angeschuldigten Produkt, Kaufbelege sowie ggf. das angeschuldigte Lebensmittel
- Detaillierte Angaben zur beanstandeten Lebensmitteleinrichtung oder zum Lebensmittelhersteller
Gebühren
keine
Fristen
Eine Kontrolle der beanstandeten Lebensmitteleinrichtung erfolgt bei Bedarf unmittelbar nach Eingang der Beschwerde.
Eine amtliche Probenahme erfolgt bei Bedarf ebenfalls unmittelbar nach Eingang der Beschwerde.
Rechtsgrundlagen
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Lebensmittelhygiene-Verordnung
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
Verordnungen:
-
Verordnung (EG) Nr. 183/2005 über Futtermittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier
- Verordnung (EG) Nr. 543/2008 mit Durchführungsvorschriften hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
- Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln
- Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse