Wassergefährdende Stoffe
Erforderliche Unterlagen
- Anzeigeformular
Gebühren
Berechnung nach:
Gebührengesetz des Landes Brandenburg i.V.m.
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)
Fristen
- mündliche Auskünfte ca. 5 min.
- Erlaubnisse bis zu 4 Wochen