Ausnahmegenehmigung Sonn- und Feiertagsfahrverbot 

Erforderliche Unterlagen

Die Ausnahmegenehmigung ist schriftlich, vorzugsweise unter Verwendung des Antragsformulars zu beantragen.

Werden außerhalb von Potsdam zugelassene Fahrzeuge eingesetzt, sind zusätzlich die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) in Kopie beizufügen.

Gebühren

  • ca.  80,00 Euro - für die Erteilung einer Einzelgenehmigung
  • ca. 300,00 Euro - für die Erteilung einer Jahresgenehmigung
  • ca. 150,00 Euro - für eine Genehmigung zur Durchführung von Fahrten für Sport- und Freizeitzwecke während der Saison (vom 01.04. bis zum 31.10.)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge erfordert in der Regel 2 Wochen.

Bei einer Jahresgenehmigung ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, vor Erteilung der begehrten Genehmigung, die Industrie- und Handelskammer anzuhören.

Rechtsgrundlagen

§§ 30 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

 § 1 Abs. 1 Ferienreiseverordnung (FerReiseV)

Zuständige Stelle

Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte