Ausnahmegenehmigung Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Erforderliche Unterlagen
Die Ausnahmegenehmigung ist schriftlich, vorzugsweise unter Verwendung des Antragsformulars zu beantragen.
Werden außerhalb von Potsdam zugelassene Fahrzeuge eingesetzt, sind zusätzlich die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) in Kopie beizufügen.
Gebühren
- ca. 80,00 Euro - für die Erteilung einer Einzelgenehmigung
- ca. 300,00 Euro - für die Erteilung einer Jahresgenehmigung
- ca. 150,00 Euro - für eine Genehmigung zur Durchführung von Fahrten für Sport- und Freizeitzwecke während der Saison (vom 01.04. bis zum 31.10.)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge erfordert in der Regel 2 Wochen.
Bei einer Jahresgenehmigung ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, vor Erteilung der begehrten Genehmigung, die Industrie- und Handelskammer anzuhören.
Rechtsgrundlagen
§§ 30 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 1 Abs. 1 Ferienreiseverordnung (FerReiseV)
Zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte