Behindertenparkplatz (personengebunden) - Beantragung
Beschreibung
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes in der Nähe zur Wohnung beantragen.
Voraussetzung hierfür ist der Eintrag in Ihrem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "Bl". Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie oder Phokomelie oder an vergleichbaren Funktionseinschränkungen erkrankt sind.
Ob ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden kann, hängt darüber hinaus von weiteren Kriterien ab:
- Sie müssen darauf angewiesen sein, Ihr Fahrzeug in der Nähe der Wohnung zu parken. Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze werden grundsätzlich nur an der Hauptwohnung eingerichtet.
- Es darf Ihnen kein privater Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung stehen bzw. Sie müssen darlegen, dass es Ihnen nicht möglich ist, diese mit zumutbaren Mitteln zu schaffen oder zu mieten.
- Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze können nur dort eingerichtet werden, wo Platz dafür ist und wo sie den Verkehr nicht gefährden oder behindern (z.B. nicht in Haltverbotsstrecken).
Ein Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes besteht nicht. Letztlich liegt die Entscheidung darüber, ob ein Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet wird, im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Schwerbehindertenparkplätze können zudem von der Stadt nur im öffentlichen Straßenland eingerichtet werden.
Sollte der Wohnungseigentümer / Vermieter des Antragstellers über private Parkplätze verfügen, die diesem Gebäude zugeordnete sind, ist bei diesem die Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes zu beantragen.
Antragstellung
Den Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes können Sie auf dieser Seite unter Downloads / Links herunterladen. Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefülltem Antrag eine Skizze mit dem gewünschten Standort des Parkplatzes bei.
Nach vorliegen der erforderlichen Unterlagen bei der Straßenverkehrsbehörde, findet eine Ortsbesichtigung statt. Anschließend wird die Antragstellerin bzw. der Antragsteller benachrichtigt, ob der Parkplatz in der gewünschten Form eingerichtet werden kann.
Zwischen der Antragstellung und Entscheidung über die Einrichtung des Parkplatzes liegen etwa vier bis sechs Wochen. Nach Zustimmung zur Einrichtung wird von Seiten der Landeshauptstadt Potsdam ein Verkehrssicherungsunternehmen beauftragt welches die erforderliche Beschilderung installiert und die Parkstandsmarkierung aufbringt. Witterungsbedingt kann es vorkommen, dass zunächst nur das Schild aufgestellt wird und die Markierung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Ähnliche Produkte / Dienstleistungen
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
(der Vordruck kann unter Downloads / Links auf dieser Seite heruntergeladen werden) - Kopie vom Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes (Vorder- und Rückseite)
- Kopie der Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von allgemeinen Schwerbehindertenparkplätzen oder
- Kopie des blauen EU-einheitlichen Parkausweises für Behinderte (Vorder- und Rückseite)
- Skizze über den gewünschten Standort
- Nachweis darüber, warum die Nutzung oder Anmietung eines Parkplatzes auf Privatgrund trotz Bemühungen nicht möglich ist (z. B. Bestätigung des Vermieters bzw. Nachweis weiterer Bemühungen)
Gebühren
Die Einrichtung / Beschilderung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes erfolgt auf Kosten der Landeshauptstadt Potsdam.
Rechtsgrundlagen
Fristen
ca. 6 Wochen, bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen
Downloads / Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|---|
Herr Engelhard | Behindertenparkplätze | +49 331 289-3263 | |
Herr Gehre | Behindertenparkplätze | +49 331 289-3263 |
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000010506.php
- Druckdatum
- 04.06.2023 05:52