In der Liegenschaftskarte wird die geometrische Qualität der dargestellten Liegenschaftsobjekte stetig verbessert. Das ist eine Prioritätenaufgabe, die von Amts wegen in Form eines Projektes wahrgenommen wird. Die aktuelle Arbeitsplanung ist nach Katasterfluren gegliedert und umfasst einen Zeitraum bis 2025.
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag des Eigentümers mit Angabe des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück) zur Überprüfung der Liegenschaftskatasterangaben
Gebühren
keine Kosten, wenn die Leistung von Amts wegen erbracht wird
Ansonsten fallen Gebühren nach der aktuell gültigen Vermessungsgebührenordnung an.