Qualitätsverbesserung Liegenschaftskataster
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag des Eigentümers mit Angabe des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück) zur Überprüfung der Liegenschaftskatasterangaben
Gebühren
keine Kosten, wenn die Leistung von Amts wegen erbracht wird
Ansonsten fallen Gebühren nach der aktuell gültigen Vermessungsgebührenordnung an.
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)
Vermessungsgebührenordnung (VermGebO)