Amtsärztliche Stellungnahme zur Vorlage beim Finanzamt im Rahmen der Erklärung der Einkommensteuer über die medizinische Notwendigkeit, Angemessenheit und Eignung einer bestimmten Maßnahme (bspw. Bade- oder Heilkur, wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, Fortführung einer psychotherapeutischen Behandlung nach Ablauf der Krankenversicherungsbezuschussung, bestimmte medizinische Hilfsmittel)
Voraussetzungen:
Bürger*in ist einkommensteuerpflichtig
Wohn- oder Arbeitsort in Potsdam
Terminierung einer evtl. notwendigen amtsärztlichen Vorstellung durch Mitarbeitende des Gesundheitsamtes.
Antrag durch den / die Bürger*in beim Gesundheitsamt
Gültiges Personaldokument
Haus- oder fachärztliches Attest (bspw. über die Notwendigkeit einer stationären Kur-/ Rehamaßnahme mit Diagnose, Krankheits- und bisherigem Therapieverlauf, einer medizinischen Behandlung oder eines Hilfsmittels)
Zum Vorgang dienliche (fach-)ärztliche Befundberichte
Gebühren
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Landesgebührenordnung und ist durch den / die Bürger*in zu begleichen.