Amtsärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt in Zusammenhang mit der Einkommensteuer

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag durch den / die Bürger*in beim Gesundheitsamt
  • Gültiges Personaldokument
  • Haus- oder fachärztliches Attest (bspw. über die Notwendigkeit einer stationären Kur-/ Rehamaßnahme mit Diagnose, Krankheits- und bisherigem Therapieverlauf, einer medizinischen Behandlung oder eines Hilfsmittels)
  • Zum Vorgang dienliche (fach-)ärztliche Befundberichte

Gebühren

  • Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Landesgebührenordnung und ist durch den / die Bürger*in zu begleichen.