Amtsärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt in Zusammenhang mit der Einkommensteuer
Erforderliche Unterlagen
- Antrag durch den / die Bürger*in beim Gesundheitsamt
- Gültiges Personaldokument
- Haus- oder fachärztliches Attest (bspw. über die Notwendigkeit einer stationären Kur-/ Rehamaßnahme mit Diagnose, Krankheits- und bisherigem Therapieverlauf, einer medizinischen Behandlung oder eines Hilfsmittels)
- Zum Vorgang dienliche (fach-)ärztliche Befundberichte
Gebühren
- Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Landesgebührenordnung und ist durch den / die Bürger*in zu begleichen.