Anliegerbescheinigung 

Gebühren

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Bearbeitungsdauer

cirka 1 Woche

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Ansprechpartner

die zuständige Gemeinde

Zuständige Stelle

die zuständige Gemeinde

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.