Jagdrecht im Land Brandenburg 

Beschreibung

Wer die Jagd ausüben will, benötigt neben der privatrechtlichen Erlaubnis (Jagdrecht oder Jagdbefugnis) und der ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung auch die behördliche Genehmigung der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Jagdbehörde in Form eines Jagdscheines, der bei der Jagd mitzuführen und Kontrollbefugten vorzuzeigen ist. Falkner/-innen benötigen einen Falknerjagdschein.

Um diesen zu erlangen Bedarf es einer erfolgreich abgeschlossenen Jägerprüfung. Informationen zur Jägerprüfungszulassung finden Sie unter „Download/Links“.

Infos zu weiteren Dienstleistungen der Landeshauptstadt Potsdam finden sie weiter unten auf dieser Seite unter „Dienstleistungen“.