Rahmenkonzepte Frühe Hilfen

Beschreibung

Die vorliegenden Konzepte zum Bereich der Frühen Hilfen beziehen sich auf das Bundeskinderschutzgesetz, insbesondere auf das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, auf weitere gesetzliche Grundlagen im Art. 6 Abs. 2 u. 3 Grundgesetz (GG), in den Sozialgesetzbüchern und landesrechtlichen Bestimmungen sowie auf Beschlüsse von Ministerkonferenzen und Vereinbarungen in den Koalitions­verträgen.


Titelseite Rahmenkonzept 2022-2026

Rahmenkonzept Kinderschutz und Frühe Hilfen 2022-2026 der Landeshauptstadt Potsdam

Der Ausbau und die Weiterentwicklung von Frühen Hilfen in der Landeshauptstadt Potsdam orientiert sich am Leitbild Frühe Hilfen des Landes Brandenburg, hinterlegt im Gesamtkonzept des Landes Brandenburg, und an den Empfehlungen zu strategischen Entwicklungszielen durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen: 

  • „Es existiert eine flächendeckende Versorgung mit bedarfsgerechten, vernetzten Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe sowie der sozialen Unterstützung und materiellen Sicherung (Infrastruktur).
  • Die Frühen Hilfen liefern als sektoren- und fallübergreifende Kooperationsform Impulse zur Gestaltung der Infrastruktur und des interprofessionellen Aufgabenverständnisses der beteiligten Akteure (professionelles Handeln).
  • Frühe Hilfen sind konsequent an den Wünschen, Interessen und Bedürfnissen sowie an den Rechten von Kindern, (werdenden) Eltern und Familien orientiert und auf Beteiligung ausgerichtet (Adressatenbezug)“ ((NZFH: Impuls des NZFH-Beirats zur Qualitätsentwicklung, 2016).

Frühe Hilfen in Umsetzung durch die Landeshauptstadt Potsdam sind das Netzwerk Frühe Hilfen, die Elterninformation, multiprofessionelle und niedrigschwellige Angebote für die Zielgruppe sowie die Zusammenarbeit im Einzelfall. Hierzu werden folgende Planungsziele verfolgt. 

  1. Die Planung der Frühen Hilfen erfolgt fachbereichs- und geschäftsbereichsübergreifend. 
  2. Die Koordination/Netzwerkarbeit Frühe Hilfen wird auch als Infrastrukturauftrag verstanden (u. a. Bestandsanalyse und Planungsaufgaben). Hierzu soll eine Vollzeitstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen vorgehalten werden.
  3. Es wird ein zentrales, arbeitsfeldübergreifendes und multiprofessionelles Fachgremium (Netzwerkkonferenz) konzipiert und kommunal implementiert. 
  4. Der Bereich der spezifisch selektiven und präventiven Angebote für Schwangere, werdende Eltern und Eltern soll erweitert werden. Das heißt, bestehende Angebote sollen ausgebaut, weitere Angebote entwickelt und umgesetzt werden. In der Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam wird eine Fördersumme eingeplant. Der Rahmen der Förderung soll der Fördersumme durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen entsprechen.

Weitere Informationen und Einzelheiten zur Umsetzung (Maßnahmenplan) werden im Rahmenkonzept beschrieben.  

Kontakt 

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Koordination Frühe Hilfen
Marco Kelch
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14467 Potsdam
Email: frühehilfenrathaus.potsdamde


Gesamtkonzept und Fördergrundsätze des Landes Brandenburg zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen über die Bundesstiftung Frühe Hilfen 2025 - 2027

(Konzeptauszug – Einführung)

[…] „Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt und fördert gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinder­schutz (KKG) den Aus - und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und verschiedene Angebote für junge Eltern wie z. B. Familienhebammen und Familien - Gesundheits- Kinderkrankenpfleger*innen. Hierfür stellt der Bund jährlich Mittel gemäß § 3 Abs. 4 KKG zur Verfügung. Die eingerichtete Bundesstiftung Frühe Hilfen stellt sicher, dass die aufgebauten und bewährten Strukturen und Angebote weiterbestehen können.“ […]

„Folgende Förderbereiche greifen gemäß den Leistungsleitlinien in den Ländern: 

I. Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen, die notwendige Voraussetzung für die spezifischen Angebote im Bereich der Frühen Hilfen sind,

II. Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Mo­delle im Bereich der Frühen Hilfen. II. Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen, 

  1. Längerfristige Unterstützung von Familien in den Frühen Hilfen durch Fachkräfte,
  2. Längerfristige Unterstützung von Familien in den Frühen Hilfen durch Freiwillige,
  3. Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme,

III. Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Mo­delle im Bereich der Frühen Hilfen.

Die Verteilung der Mittel erfolgt gemäß Art. 4 Abs. 3 der VV Fonds Frühe Hilfen auf der Basis eines alternativen Verteilschlüssels.“ […]

„Die Länder sind gemäß Art. 5 Abs. 4 der VV Fonds Frühe Hilfen gefordert, zur Erreichung der Ziele des Fonds und des Stiftungszwecks alle drei Jahre länder­spezifische Gesamtkonzepte zu erstellen und dem Bund vorzulegen. Das Land Brandenburg berücksichtigt über das Gesamtkonzept die Fördergrundsätze der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Diese sind Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung, die zwischen Bund und Land getroffen worden ist. 

Die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg sind mittels Zuwendungsbescheid an das jeweils aktuell gültige Gesamtkonzept gebunden. Das vor­liegende Gesamtkonzept und die Fördergrundsätze gelten für die Förderperiode 2025 bis 2027.“

Weitere Informationen und Einzelheiten zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen werden in der Verwaltungs­vereinbarung beschrieben.