Sperrung eines Bibliotheksausweises 

Bearbeitungsdauer

  • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
  • per Post: maximal 10 Tage

Fristen

maximal 4 Tage

Rechtsgrundlagen

Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:

  • Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
  • Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt bzw. ungültig.
  • Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
  • Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Zuständige Stelle

die jeweilige Bibliothek

Voraussetzungen

Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises

Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

  • Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden.
  • Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.