Für die Durchführung von Umlegungen nach dem Baugesetzbuch ist in der Landeshauptstadt Potsdam der Umlegungsausschuss zuständig. Die Geschäftsstelle wurde für die Führung der Geschäfte des Umlegungsausschusses eingerichtet. Neben der Vorbereitung der Entscheidungen des Umlegungsausschusses ist sie Anlaufstelle für alle Beteiligten an einem Umlegungsverfahren in der Landeshauptstadt Potsdam und für Interessierte.