Durchsetzung Stadtordnung
Erforderliche Unterlagen
Eine Meldung kann telefonisch oder per Fax unter Angabe des Namens, der konkreten Ortsangabe und der Art des Problems an die Arbeitsgruppe Außendienst abgegeben werden.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Stadtordnung)
Lärmschutzverordnung
Werbeordnung