Durchsetzung Stadtordnung

Erforderliche Unterlagen

Eine Meldung kann telefonisch oder per Fax unter Angabe des Namens, der konkreten Ortsangabe und der Art des Problems an die Arbeitsgruppe Außendienst abgegeben werden.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Stadtordnung)

Grünflächensatzung

Lärmschutzverordnung

Werbeordnung

Ordnungsbehördengesetz vom 21.08.1996