- Bei der Grenzanzeige werden die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzen in die Örtlichkeit übertragen und mit nicht dauerhaften Abmarkungen (Holzpfählen, Farbmarkierungen o.ä.) kenntlich gemacht. – siehe auch Grenzvermessung
- Die Grenzanzeige stellt im Gegensatz zur Grenzvermessung kein förmliches Verwaltungsverfahren dar.
Einen Antrag auf Grenzanzeige können stellen:
- Grundstückseigentümer
- Nutzungs- und Erbbauberechtigte
- Erwerber
Der Antrag zur Grenzanzeige muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vermessung, Geodateninfrastruktur
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
Wir beraten Sie gern zu den Öffnungszeiten und außerhalb nach Terminvereinbarung.