Umlegungsrechtliche Genehmigung

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag auf Genehmigung der Umlegungsstelle
  • jeweiliger Vertrag unter Einhaltung der nach Gesetz vorgeschriebenen Formerfordernisse (wie §§ 313, 925 Bürgerliches Gesetzbuch-BGB)
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen

Die Unterlagen müssen das zu genehmigende Vorhaben eindeutig erkennen lassen und insbesondere hinsichtlich seiner Lage und Größe eine genaue Prüfung ermöglichen.

Gebühren

keine

Fristen

  • 1 Monat nach Eingang des Antrages bei der Umlegungsstelle
  • Durch Zwischenbescheid kann diese Frist um längstens 3 Monate verlängert werden, soweit die Prüfung des Antrags eine längere Bearbeitungsfrist als einen Monat erfordert
  • Wird die Genehmigung nicht in dieser Frist versagt, gilt sie als erteilt

Rechtsgrundlagen

§ 19, § 22 Abs. 5 Satz 2 - 5, § 51 Baugesetzbuch (BauGB)

Weitere Informationen

Die Genehmigung nach § 51 BauGB ist spezifisch auf umlegungsrechtliche und -praktische Ziele ausgerichtet. Sie ersetzt daher nicht Genehmigungen, die nach anderen Vorschriften (BauGB, BbgBO, GVO, GrdstVG u.a.) erforderlich sind.