Umlegungsrechtliche Genehmigung
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Genehmigung der Umlegungsstelle
- jeweiliger Vertrag unter Einhaltung der nach Gesetz vorgeschriebenen Formerfordernisse (wie §§ 313, 925 Bürgerliches Gesetzbuch-BGB)
- Lageplan
- Bauzeichnungen
Die Unterlagen müssen das zu genehmigende Vorhaben eindeutig erkennen lassen und insbesondere hinsichtlich seiner Lage und Größe eine genaue Prüfung ermöglichen.
Gebühren
keine
Fristen
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1 Monat nach Eingang des Antrages bei der Umlegungsstelle
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Durch Zwischenbescheid kann diese Frist um längstens 3 Monate verlängert werden, soweit die Prüfung des Antrags eine längere Bearbeitungsfrist als einen Monat erfordert
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Wird die Genehmigung nicht in dieser Frist versagt, gilt sie als erteilt
Weitere Informationen
Die Genehmigung nach § 51 BauGB ist spezifisch auf umlegungsrechtliche und -praktische Ziele ausgerichtet. Sie ersetzt daher nicht Genehmigungen, die nach anderen Vorschriften (BauGB, BbgBO, GVO, GrdstVG u.a.) erforderlich sind.