Beschreibung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Die Anzeige muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes "Gewerbeabmeldung" GewA 3 erfolgen. Dieser Vordruck ist auch im Bereich Bürgerservice erhältlich.
Bearbeitungsfristen
- Die Behörde bescheinigt innerhalb von 3 Tagen den Empfang mangelfreier Anzeigen. (In der Regel ist die sofortige Bearbeitung per Computer in der Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten möglich).
Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern, wenn die Gewerbeabmeldung unvollständig ist.