Marktfestsetzung beantragen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung
- Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren, der jeweiligen Aussteller oder Anbieter mit Betriebsanschrift bzw. Wohnanschrift
- maßstabgerechter Lageplan bzw. Grundriss
- Teilnahmebedingungen
- ggf. Sicherheitskonzept
- gültige Haftpflichtversicherung
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O". -> Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein. (bei einer juristischen Person für jeden gesetzlichen Vertreter)
- ggf. Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei der Behörde der juristischen Person -> Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften Handelsregisterauszug
Gebühren
56,00 bis 2.267,00 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 69 Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)