Einsichtnahme in historische Bauakten und Baupläne

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag, eigenhändig unterschrieben
  • Eigentümernachweis bzw. Erlaubnis zur Einsichtnahme durch den Eigentümer
  • Beauftragung durch wissenschaftliche Einrichtung

Gebühren

keine

Fristen

  • Antragstellung 1 Woche vor Akteneinsicht erforderlich

Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)

Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam