Im Bereich Untere Denkmalschutzbehörde sind ca. 4.000 historische Bauakten mit Schriftstücken und Zeichnungen von der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts bis ca. 1945 vorhanden. Weiterhin umfasst die Plansammlung ca. 30.000 Blätter. Diese sind im Einzelnen noch nicht vollständig erschlossen. Die historischen Baupläne müssen gesondert im Bereich Untere Denkmalschutzbehörde nachgefragt werden, da hier noch keine Verzeichnisse existieren.
Die Acta specialia betreffend Bausachen besitzt für Denkmaleigentümer, Denkmalpfleger und Bauforscher einen sehr hohen Zeugniswert. In dieser Sammlung von Dokumenten sind oft eine Vielzahl von Informationen über die bauliche Entwicklung des jeweiligen Gebäudes zusammengetragen. Die Bauakten sind nach Straßen und Hausnummern geordnet. Die Aktenführung der Acta specialia betreffend Bausachen begann in Potsdam ungefähr 1880-1890. In einigen Bauakten befinden sich sogar Pläne und Schriftverkehr aus der Zeit um die 1850er Jahre.
Auch zu Gebäuden des 18. Jahrhunderts wurden Bauakten angelegt. Pläne und Zeichnungen aus der Erbauungszeit im 18. Jahrhundert (zur Zeit Friedrich des Großen) sind darin aber nicht enthalten. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurden sie, nach einer Überlieferung durch Heinrich Ludwig Manger bereits in der Regierungszeit Friedrich des Großen vernichtet. Die Unterlagen in der Acta specialia können trotzdem viele Bauzustände des 18. Jahrhunderts dokumentieren, auch wenn die in den vorhandenen Akten beschriebenen Beschaffenheit der Bauten aus dem 19. Jahrhundert stammen.
Die Acta specialia umfassen in der Regel Anträge und Genehmigungen, sogenannte Dispense, zu Bauvorhaben, Bauveränderungen, den gesamten amtlichen Schriftverkehr sowie zum Bau gehörige Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baudetails, statische Berechnungen). Der Umfang an Bauunterlagen ist aber von Akte zu Akte unterschiedlich. Nicht jeder Baukörper ist auf die gleiche Weise dokumentiert. Der in den Bauakten enthaltene Schriftverkehr und die Pläne geben uns Auskunft über die Baugeschichte der Häuser in den letzten 150 Jahren.
Zur Einsichtnahme in die Bauakten und Pläne ist aus datenschutzrechtlichen Gründen der Eigentümernachweis oder die Erlaubnis zur Einsichtnahme durch den Eigentümer erforderlich.
Für Forschungszwecke ist eine Beauftragung durch die wissenschaftliche Einrichtung vorzulegen.
Falls Kopien von Zeichnungen angefertigt werden müssen, muss dieser Auftrag an einen von der Unteren Denkmalschutzbehörde ausgewählten Fotografen erteilt werden. Die Kosten für den Fotoauftrag trägt der Auftraggeber.
Weitere Fundstellen für Bauakten:
- Bauaufsichtsbehörde (Bauakten ab 1945)
- Potsdam-Museum (weitere Archivalien und historische Fotos)
- Stadtarchiv
- Brandenburgisches Landeshauptarchiv (historische Akten sowie Grundbuchunterlagen)