Brandsicherheitswache

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Art und Umfang der geplanten Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und Beginn des Einlasses bzw. Beginn der Veranstaltung
  • voraussichtliche Zeitdauer der Veranstaltung
  • erwartete Personenzahl
  • vorgesehene Ausstattungen / Dekorationen
  • vorgesehene feuergefährliche und / oder pyrotechnische Handlungen / Effekte
  • bereits vorgesehene sonstige Sicherheitsmaßnahmen
  • Empfänger des Bescheides zum Kostenersatz (mit genauer Anschrift!)

Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post oder vorab per Fax zugeschickt werden.

Ihren formlosen Antrag auf Gestellung einer Brandsicherheitswache richten Sie bitte an den Fachbereich Feuerwehr. Der Antrag sollte mindestens 10 Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin gestellt werden, da anderenfalls eine Gestellung der Brandsicherheitswache unter Umständen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Gebühren

nach der Feuerwehrkostensatzung

Rechtsgrundlagen

§ 29 (1;2;3) Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 34 Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechtes im Land Brandenburg (Brandschutzgesetz – BrSchG)

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam Feuerwehr (Feuerwehrkostensatzung) in der jeweilig gültigen Fassung.