Rettungsdienstsicherheitswache
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Art und Umfang der geplanten Veranstaltung
- Veranstaltungsort und Beginn des Einlasses bzw. Beginn der Veranstaltung
- voraussichtliche Zeitdauer der Veranstaltung
- erwartete Personenzahl
- bereits vorgesehene sonstige Sicherheitsmaßnahmen
- Empfänger des Bescheides zum Kostenersatz (mit genauer Anschrift!)
Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post oder vorab per Fax zugeschickt werden.
Den formlosen Antrag auf Bereitstellung einer Sicherheitswache richten Sie bitte an den Fachbereich Feuerwehr. Der Antrag sollte mindestens 10 Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin gestellt werden, da anderenfalls eine Bereitstellung der Rettungsdienstsicherheitswache unter Umständen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Gebühren
nach der Feuerwehrkostensatzung
Rechtsgrundlagen
§ 29 (1;2;3) Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
§ 34 Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechtes im Land Brandenburg (Brandschutzgesetz – BrSchG)
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam Feuerwehr (Feuerwehrkostensatzung) in der jeweilig gültigen Fassung