- Anzeigenannahme wegen illegaler Ablagerung / Entsorgung von Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen (Abfallentsorgungsanlagen) auf öffentlichen und privaten Flächen.
Sie gehen mit offenen Augen durch Potsdam, sehen Materialien auf privaten als auch öffentlich zugänglichen Grundstücken, wie z. B. Parkplätze, Wiesen, Wälder Uferzonen. Und Sie fragen sich, handelt es sich dabei um eine illegale Abfallablagerung und an wen wende ich mich?
Es handelt sich um eine illegale Abfallablagerung, wenn diese Abfälle (z. B. Sperrmüll, hausmüllähnlicher Abfall, Fernseher, Althölzer, Altreifen, Matratzen, Bauschutt usw.) außerhalb von zugelassenen Anlagen lagert, abgelagert oder behandelt werden.
Entsprechend der Anzeigen wird je nach Sach- und Rechtslage ein Verwaltungs- und / oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die illegale Abfallentsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.