Überwachung der Einhaltung des Abfallrechts in Gewerbebetrieben, Einrichtungen, dem Handel, bei Betreibern von baurechtlich genehmigten Abfallentsorgungsanlagen und Abfallmaklern
Beratung zur abfallrechtlichen Rechtslage über die Einstufung von Abfällen bis hin zur Unterstützung bei der Suche ordnungsgemäßer Entsorgungswege
ordnungsbehördlicher Vollzug im Rahmen der Zuständigkeit der unteren Abfallwirtschaftsbehörde