Kompostplätze - Beratung
Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
- keine
Bearbeitungsdauer
- mündliche Auskunft ca. 10 min.
- Beratung / Überwachung vor Ort ca. 1 Woche
Rechtsgrundlagen
Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts
(Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung- AbfBodZV)
Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung
Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen
Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Zuständige Stelle
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.