Übermittlungssperre Melderegister
Beschreibung
Sie wollen eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Einwohnermeldedaten:
- für Auskünfte an Parteien, Wählergruppen u.a. Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
- über Alters- und Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
- mittels Datenübermittlung an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören
Voraussetzung:
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam gemeldet sein.
Der Antrag auf Registrierung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
Gültigkeit:
- bis auf Widerruf bzw.
- bis der Antragsteller den Zuständigkeitsbereich Potsdam verlässt (Wegzug)