Übermittlungssperre Melderegister 

Beschreibung

Sie wollen eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Einwohnermeldedaten:

  • für Auskünfte an Parteien, Wählergruppen u.a. Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
  • über Alters- und Ehejubiläen
  • an Adressbuchverlage
  • mittels Datenübermittlung an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören

Voraussetzung:

Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam gemeldet sein.

Der Antrag auf Registrierung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an folgende Adresse gesandt werden:

Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam

Gültigkeit:

  • bis auf Widerruf bzw.
  • bis der Antragsteller den Zuständigkeitsbereich Potsdam verlässt (Wegzug)