Auskunftssperre Melderegister
Beschreibung
Macht ein Bürger das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft, wonach ihm oder einem Familienangehörigen aus der Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können, ist eine Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister möglich.
Voraussetzungen:
- Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam gemeldet sein
- Formloser schriftlicher und ausreichend begründeter Antrag
Der Antrag (formlos) muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
Hinweise:
- Die Haupt- bzw. Nebenwohnungsgemeinden werden über die Auskunftssperre informiert.
- Die Auskunftssperre gilt für 2 Jahre und muss dann erneut beantragt werden, wenn die Tatsachen, die zur Eintragung führten noch gegeben sind.
- Vor Eintragung der Auskunftssperre ist ein persönliches Gespräch mit einer zuständigen MitarbeiterInnen des Bürgerservicecenters erforderlich.