Finanzielle Unterstützung von Einrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen) sowie berechtigten Personen bei der notwendigen Inanspruchnahme von Sprachmittler- und Dolmetscherleistungen für minderjährige Kinder und Jugendliche sowie volljährige Schülerinnen und Schüler, bei Nachweis der Erfordernis für z.B.:
- Kommunikation der Einrichtung mit Minderjährigen und mit Volljährigen wenn diese noch die Schule besuchen, bzw. mit deren Eltern oder Personensorgeberechtigten sofern diese der deutschen Sprache nicht oder nur eingeschränkt mächtig sind
- Kommunikation von Eltern/Personensorgeberechtigte von Minderjährigen, die der deutschen Sprache nicht oder nur eingeschränkt mächtig sind,
-mit Behörden, Institutionen und Einrichtungen bezüglich der betreffenden Minderjährigen
-bei Facharztbesuchen mit dem minderjährigen Kind
- die Übersetzung von Zeugnissen oder Berufsabschlüssen der minderjährigen Kinder zum Zwecke der Berufsaufnahme oder der Aufnahme einer Ausbildung.