Wildschaden melden
Kurzbeschreibung
Verhaltensmaßnahmen im Falle eines Wildunfalls.
Beschreibung
Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.
Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn - gezogen werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist (Schutzhandschuhe verwenden!). Verletztes Wild sollte nicht berührt oder anderweitig beunruhigt werden (Stress für das Tier, Selbstgefährdung). Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (zum Beispiel den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden. Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus (Ausgenommen ist ein Unfall mit einem Wolf – hier ist durch die den Unfall aufnehmenden Personen ein Tierarzt hinzuzuziehen).
Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.
Ersatzpflichtig sind Schäden,
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die von Schalenwild (z.B. Rotwild, Schwarzwild, Reh-, Dam- und Muffelwild), Wildkaninchen und Fasanen verursacht wurden; und die
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an Grundstücken, Feldfrüchten, Grünland und Weinbergen entstanden sind sowie Schäden an geernteten, aber noch nicht eingelagerten Feldfrüchten; und die
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innerhalb einer Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift, angemeldet wurden.
Erforderliche Unterlagen
Formular "Wildschaden - Anmeldung"
Rechtsgrundlagen
§ 27 BbgJagdG
§ 27 BbgJagdG
§§ 26 - 35 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§§ 42 - 53 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV)
Weitere Informationen
Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen - es besteht eine erhöhte Unfallgefahr:
- grundsätzlich morgens und abends in der Dämmerung
- im Übergangsbereich Feld/Wald
- Außerdem in den Monaten Juli und August zur Blattzeit des Rehwildes
!!! Wild kann zu jeder Tages- und Nachtzeit unterwegs sein!!!
Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen die über den Unfall informiert werden müssen entsprechende Bescheinigungen aus. Wildspuren am Fahrzeug sollten fotografiert werden.
Wenn zwischen Meldung des ersten Schadens und der Ernte weitere Schäden auftreten, sind diese jeweils getrennt zu melden. Gefährdete Flächen sollten wenige Tage vor der Ernte nochmals kontrolliert werden.
Werden trotzdem Schäden erst während der Ernte erkannt, wird eine Schadensermittlung nach der Ernte unter Zuziehung von Zeugen und / oder Fertigung von beweiskräftigem Bildmaterial empfohlen.
Verfahrensablauf
Anruf bei der Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder bei jeder Polizeidienststelle
Zuständige Stelle
Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder Polizei
Der Leitstelle der Berufsfeuerwehr liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht.
Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen - es besteht eine erhöhte Unfallgefahr:
- grundsätzlich morgens und abends in der Dämmerung
- im Übergangsbereich Feld/Wald
- Außerdem in den Monaten Juli und August zur Blattzeit des Rehwildes
!!! Wild kann zu jeder Tages- und Nachtzeit unterwegs sein!!!
Wenn zwischen Meldung des ersten Schadens und der Ernte weitere Schäden auftreten, sind diese jeweils getrennt zu melden. Gefährdete Flächen sollten wenige Tage vor der Ernte nochmals kontrolliert werden.
Werden trotzdem Schäden erst während der Ernte erkannt, wird eine Schadensermittlung nach der Ernte unter Zuziehung von Zeugen und / oder Fertigung von beweiskräftigem Bildmaterial empfohlen.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Seyer | +49 331 289-1589 |
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000009154.php
- Druckdatum
- 25.04.2024 12:21