Erschließungsbeiträge

Erforderliche Unterlagen

Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

Gebühren

Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

Zuständige Stelle

Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

Rechtsbehelf

Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

Land Brandenburg:

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Beitragsbescheid

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein