Abgeschleppt - Was nun?
Kurzbeschreibung
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Wer gibt jetzt Auskunft, wie es weitergeht?
Beschreibung
Nach Sicherstellung oder Verbringung Ihres Fahrzeuges, können Sie dieses auslösen. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte zunächst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung) oder bei der zuständigen Polizeidienststelle über den Abstellort Ihres Fahrzeuges.
Gerade noch geparkt und nun ist das Auto weg?
Für das Verschwinden gib es jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder das Fahrzeug wurde gestohlen oder abgeschleppt.
Was ist zu tun?
Rufen Sie zunächst bei der Polizei unter der Rufnummer +49 331 55081224 an und erkundigen sich nach dem Verbleib des Fahrzeugs. Dort erhalten Sie 24 Stunden täglich Informationen darüber, ob, wann und durch wen Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde und wo Sie es wieder abholen können.
Neben der Polizei hat auch die Ordnungsbehörde im Rahmen der Verkehrsüberwachung die Aufgabe, Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt sind und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Auch hier können Sie sich zu den Dienstzeiten unter +49 331 289-1642 erkundigen, ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde.
Die abgeschleppten Fahrzeuge werden auf dem Betriebsgelände der beauftragten Firma sichergestellt und können dort vom Halter oder Fahrer des Fahrzeugs unter
- Vorlage des Fahrzeugscheines und
- des Personalausweises
- Vollmacht vom Fahrzeughalter, wenn weder Kfz-Brief noch der -Schein vorliegt
- sowie gegen Zahlung der Abschleppkosten (Bargeld oder ec-Karte mit Geheimzahl
abgeholt werden.
Zurzeit werden die Fahrzeuge von der Firma
RKA Abschleppdienst Potsdam
Am Silbergraben 20
14480 Potsdam
Telefonnummer: +49 331 6015513 sicher gestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis ( Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
Gebühren
Für den Abschleppvorgang und für die Fahrzeugsicherstellung entstehen in der Regel Kosten.
In der Landeshauptstadt Potsdam fallen folgende Kosten an:
- Abschleppvorgang: 380,80 EUR
- zzgl. Standgebühren für jeden Folgetag nach Abschleppung: 19,04 EUR
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes
(erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
Voraussetzungen
-ggf. Abschleppfahrzeug
Sofern Ihr Fahrzeug nicht zugelassen, fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.
Hinweise
- Leerfahrt
War das Abschleppfahrzeug schon unterwegs oder sogar vor Ort werden Abschleppkosten fällig, auch wenn das Auto tatsächlich nicht abgeschleppt wurde. Es handelt sich dabei dann um eine Leerfahrt. Durch das Abschleppen entstehen Kosten, die dem Fahrzeughalter auferlegt werden. - Abschleppkosten
Die Abschleppkosten zahlen Sie gleich bei Abholung des Fahrzeugs beim Abschleppunternehmer. Sie variieren je nach Fahrzeugart zuzüglich Standgeld und Mehrwertsteuer. - Verwarnung / Bußgeld
Es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung eingeleitet.
Die Höhe richtet sich nach den im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog", festgelegten Sätzen. Näheres finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamt (KBA).
Downloads / Links
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000010861.php
- Druckdatum
- 21.11.2024 11:23