Abgeschleppt - Was nun? 

Gebühren

Für den Abschleppvorgang und für die Fahrzeugsicherstellung entstehen in der Regel Kosten.

In der Landeshauptstadt Potsdam fallen folgende Kosten an:

  • Abschleppvorgang: 380,80 EUR
  • zzgl. Standgebühren für jeden Folgetag nach Abschleppung: 19,04 EUR

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

(erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)

Voraussetzungen

-ggf. Abschleppfahrzeug

Sofern Ihr Fahrzeug nicht zugelassen, fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.

  • Leerfahrt
    War das Abschleppfahrzeug schon unterwegs oder sogar vor Ort werden Abschleppkosten fällig, auch wenn das Auto tatsächlich nicht abgeschleppt wurde. Es handelt sich dabei dann um eine Leerfahrt. Durch das Abschleppen entstehen Kosten, die dem Fahrzeughalter auferlegt werden.

  • Abschleppkosten
    Die Abschleppkosten zahlen Sie gleich bei Abholung des Fahrzeugs beim Abschleppunternehmer. Sie variieren je nach Fahrzeugart zuzüglich Standgeld und Mehrwertsteuer.

  • Verwarnung / Bußgeld
    Es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung eingeleitet.
    Die Höhe richtet sich nach den im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog", festgelegten Sätzen. Näheres finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamt (KBA).