Integrationsbegleitung 

Beschreibung

Integrationsbegleitung bei der Landeshauptstadt Potsdam

Die Integrationsbegleitung wird über das Arbeitspolitische Programm Brandenburg gefördert und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF- und des Landes Brandenburg finanziert. Landesweit stehen für das Programm 22 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung, sodass rechnerisch bis zu 10.000 Langzeitarbeitslose an dem Programm teilnehmen könnten. Derzeit gibt es in Brandenburg etwa 50.000 Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet sind.

Ziel der Integrationsbegleitung ist es, Langzeitarbeitslose durch individuelle Unterstützung und Begleitung in feste Beschäftigung zu integrieren sowie durch Nachbetreuungsangebote die Integration nachhaltig zu stützen. Eine Teilnahme am Programm wird über das Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam gesteuert. Das Angebot erfolgt ergänzend zu den Maßnahmen des Jobcenter.

Umsetzung in der Landeshauptstadt Potsdam

Der Bereich Arbeit und Beschäftigung der Landeshauptstadt Potsdam realisiert die Umsetzung des Förderprogramms Integrationsbegleitung. Das neue Programm ermöglicht den Teilnehmenden ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot (siehe Flyer unter Downloads / Links).

Die Angebote im Überblick:

  • Einzelgespräche /-beratung
  • Gruppen-/ Workshopangebote
  • Erstellung eines individuellen Kompetenzprofils
  • Unterstützung bei Bewerbungsangelegenheiten
  • Erfassung und Umsetzung von Qualifizierungsbedarfe
  • Beratung zu beruflicher (Neu-)Orientierung
  • Sozialberatung sowie Begleitung zu weitergehenden Unterstützungsangeboten
  • Begleitung während der ersten Beschäftigungsmonate (Nachbetreuung)
  • Arbeitgeber hinsichtlich Fördermöglichkeiten bei Einstellung oder Qualifizierungsbedarfen informieren

Die Teilnahme ist zunächst für die Dauer von sechs Monaten möglich. Der Einstieg bzw. die Aufnahme in das Programm kann zu jeder Zeit erfolgen. Bei Beschäftigungsaufnahme bietet das Programm ein fortführendes Nachbetreuungsangebot bis zu sechs Monaten an.

Personenbezogene Teilnahmevoraussetzungen

Es werden Langzeitarbeitslose durch die Integrationsbegleitung gefördert, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Für die Feststellung der Langzeitarbeitslosigkeit gilt § 18 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).

Erfolge / Ergebnisse

Seit Dezember 2012 wurden von den vier IntegrationsbegleiterInnen rund 370 Teilnehmende in das Projekt aufgenommen. Durch die individuelle und passgenaue Integrationsbegleitung haben 44% der Teilnehmenden eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, davon sind ca. 90 Arbeitsverhältnisse nachhaltig.

Die Vermittlung der Teilnehmenden erfolgte in folgenden Branchen:

  • Handwerk
  • Sicherheit
  • Büro
  • Soziale Berufe
  • Einzelhandel / Verkauf
  • Dienstleistung
  • Lager / Logistik
  • GaLaBau

Mit Hilfe vielfältiger Unterstützungsleistungen wurde schrittweise der Weg in Richtung Beschäftigung forciert sowie die soziale Teilhabe gestärkt. Dabei wurden kostenfreie Seminare (z. B. gesundheitsfördernde Kurse) angeboten und innovative Bewerbungsansätze (z. B. Kampagne "Ich kann") initiiert.

Feedback der Teilnehmenden

„Dank Ihrer Hilfe bin ich in den letzten Wochen zu mehreren Vorstellungsgesprächen eingeladen worden."

„Erst nach den Terminen mit Ihnen sind mir die Fehler beim Erstellen der Anschreiben und des Lebenslaufes bewusst geworden."

„Ich fühle mich sehr gut aufgehoben."

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