Kommunale Initiative Arbeit Potsdam 

Beschreibung

Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach §16e SGB II

Das Förderprogramm  "Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) ist ein Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Gemäß § 16e SGB II handelt es sich um einen Personalkostenzuschuss an Arbeitgeber bei  Einstellung von langzeitarbeitslosen SGB II-Beziehenden mit besonderen Vermittlungshemmnissen. Die mit FAV geförderten Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Öffentlich geförderte Beschäftigung ist für viele Langzeitarbeitslose oft der einzige Weg, am Arbeitsleben teilzuhaben. Sie sollte sich auf gesellschaftlich notwendige Aufgaben beziehen, sinnstiftende Tätigkeiten ermöglichen und eine Brücke zum ersten Arbeitsmarkt bilden.

Mit der öffentlich geförderten Beschäftigung werden folgende Ziele angestrebt:

  • Ermöglichung sozialer und erwerbsbezogener Teilhabe,
  • Realisierung erwerbsbezogener Qualifizierung und
  • Schaffung und Unterstützung gesellschaftlicher Strukturen

Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam

Die „Kommunale Initiative Arbeit Potsdam“ beruht auf den positiven Erfahrungen der Bundesförderung Bürgerarbeit aus den Jahren 2012 bis 2014. Dabei zeugen Kennzahlen wie eine durchschnittliche Krankheitsquote von 12,9 Tagen pro Jahr, einem durchschnittlichen Qualifizierungsverhalten von 2,5 Tagen pro Jahr, eine Fluktuation von 9 % über das gesamte Projekt betrachtet und eine Vermittlungsquote von 20 % in den ersten Arbeitsmarkt von einem außerordentlichen Erfolg. Mit Auslaufen dieser Förderung entwickelten die Landeshauptstadt Potsdam und das Jobcenter der Landeshauptstadt Potsdam gemeinsam den vorliegenden Ansatz um die Grundsätze der Bürgerarbeit fortführen zu können.

Im Rahmen der Initiative werden Tätigkeiten innerhalb kommunaler Handlungsfelder (zeitlich und inhaltlich begrenzte Aufgaben), die keine Pflichtaufgaben der Landeshauptstadt Potsdam und somit zusätzlich sind, ausgeführt. Der Wechsel bzw. Übergang in den regulären Arbeitsmarkt bleibt oberstes Ziel.

Die Beschäftigungsverhältnisse werden für die Dauer von 12 Monaten geschlossen und umfassen 30 Wochenstunden. Vergütet wird entsprechend der Tätigkeit gemäß Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD). Die Personalkosten der Teilnehmenden werden mit einem Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 75 % vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam getragen. Der Restbetrag wird von der Landeshauptstadt Potsdam und über die Landesförderung „Arbeit für Brandenburg“ entsprechend der tariflichen Entlohnung aufgestockt.

Die Tätigkeitsfelder der mit FAV geförderten Arbeitsverhältnisse innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam sind breit gefächert. Vom Lotsendienst beim Bürgerservice über den Einsatz in Bibliotheken bis hin zur kommunalen Grünflächenpflege. Für förderfähige Interessenten stehen insgesamt 40 Stellen zur Verfügung.

Die Fachstelle Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung der Landeshauptstadt Potsdam realisiert ergänzend zum Förderinstrument das Projektmanagement der „Kommunalen Initiative Arbeit Potsdam“ sowie eine sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden. Letztere umfasst u. a. ein beschäftigungsbegleitendes Coaching, die Erfassung und Umsetzung von Qualifizierungsbedarfen, individuelle Bewerbungsberatung sowie Beratung zu beruflicher (Neu-) Orientierung. Den Teilnehmenden steht somit ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung.

Personenbezogene Voraussetzungen

Die Möglichkeit der Förderung setzt den Bezug von Arbeitslosengeld II und die Zuweisung durch das Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam voraus.

Voraussetzung ist, dass die zu fördernde Person:

  • ein Jahr und länger langzeitarbeitslos ist,
  • besondere Vermittlungshemmnisse bestehen,
  • seit mindestens sechs Monaten verstärkt in der Arbeitsvermittlung durch das Jobcenter unterstützt wurde (Aktivierungsphase),
  • für die Dauer der Förderung absehbar nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern ist.
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