Nachhaltige Regionalentwicklung und Beschäftigungsförderung 

Beschreibung

Die Landeshauptstadt unterstützt Projektträger bei der Umsetzung von Projekten im Rahmen der kommunalen Richtlinie „Nachhaltige Regionalentwicklung und Beschäftigungsförderung"

Beiträge zur Verbesserung der Naherholungs- und Freizeiteinrichtungen, zur Entwicklung und Aufwertung kultureller und touristischer Einrichtungen, zur Verbesserung der Umwelt und weitere Ansatzmöglichkeiten sind Gegenstand der kommunalen Förderrichtlinie unter Einbeziehung arbeitsloser Potsdamerinnen und Potsdamer.

Unterstützt werden natürliche Personen als auch juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die innerhalb Potsdams ansässig sind. Die Landeshauptstadt fördert für die Projektumsetzung Personal-, Sach- und teilnehmerbezogene Kosten i.H.v. max. 10.000 EUR. Ein Eigenanteil i.H.v. mind. 20 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben müssen vom Projektträger finanziert werden. Die Dauer der Maßnahme beträgt in der Regel 12 Monate.