Überwachung von freiverkäuflichen Arzneimitteln

Erforderliche Unterlagen

Die Art und Weise der Anzeige ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und kann daher formlos erfolgen.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name der Einrichtung
  • Beginn / Beendigung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Art der Einrichtung
  • zusätzlich: Sachkundenachweise der jeweiligen Mitarbeiter

Gebühren

keine