Leichenpass
Erforderliche Unterlagen
- beurkundeter Original-Totenschein Teil I
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
- Route der Überführung
- Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses
- Freigabe durch Staatsanwaltschaft bei nicht natürlichem Tod (Kopie)
- Kopie Personalausweis / Reisepass des Verstorbenen
- Ausweis der vom Bestattungsinstitut für die Überführung beauftragten Person
Gebühren
Richten sich nach der Gebührenordnung MSGIV
- 27,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) i. V. mit Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung - BbgLDV)
Internationales Abkommen über Leichenbeförderung vom 10.2.1937 (Berliner Abkommen)
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
Di |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Do |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Besucheranschrift
Haus 1
Zimmer 503
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Zuständige Stelle
Nach § 18 Absatz 4 BbgBestG ist die untere Gesundheitsbehörde für die Ausstellung des Leichenpasses in den dort genannten Fällen zuständig. Nach § 3 Absatz 1 BbgGDG sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese führen ihre Aufgaben als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz in einem Gesundheitsamt durch (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 2 BbgGDG). Bitte wenden Sie sich daher an das Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, an dem die betreffende Person verstorben ist (Gesundheitsamt des Sterbeortes).