Leichenpass 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses
  • Freigabe durch Staatsanwaltschaft bei nicht natürlichem Tod (Kopie)

Gebühren

Richten sich nach der Gebührenordnung MSGIV

  • 25,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) i. V. mit Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung - BbgLDV)

Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) i. V. mit Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung - BbgLDV)

Internationales Abkommen über Leichenbeförderung vom 10.2.1937 (Berliner Abkommen)

Ansprechpartner

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Do

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr


Besucheranschrift

Haus 1
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam

Zuständige Stelle

Nach §  18 Absatz 4 BbgBestG ist die untere Gesundheitsbehörde für die Ausstellung des Leichenpasses in den dort genannten Fällen zuständig. Nach § 3 Absatz 1 BbgGDG sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese führen ihre Aufgaben als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz in einem Gesundheitsamt durch (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 2 BbgGDG). Bitte wenden Sie sich daher an das Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, an dem die betreffende Person verstorben ist (Gesundheitsamt des Sterbeortes).