Prüfung von Betriebskostenabrechnungen im Auftrag der Leistungsträger 

Erforderliche Unterlagen

  • Mietvertrag
  • aktuelle Betriebskostenabrechnung
  • die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
  • Anschreiben des Leistungsträgers zur Aufforderung der Prüfung

Gebühren

keine