Prüfung der Kosten der Unterkunft (KdU)
Beschreibung
Die Kosten der Unterkunft die durch einen Leistungsträger erbracht werden sollen, werden in der Arbeitsgruppe Wohnungsvermittlung auf Angemessenheit geprüft.
Bei Anmietung einer Wohnung erfolgt dies grundsätzlich vor Abschluss eines Mietvertrages, da sonst die Kosten nicht geltend gemacht werden können.
Um eine schnelle Prüfung zu gewährleisten, senden Sie uns Ihr Wohnungsangebot an die unten genannte E-Mail.
Bei E-Mails bitte auch immer eine Telefonnummer für Rückrufe und Ihre Adresse angeben!
Hinweise:
Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII in der Landeshauptstadt Potsdam
NEU: Die folgenden Bruttokaltmieten gelten ab 01. Januar 2023 im Stadtgebiet von Potsdam als angemessen:
Haushaltsgröße |
Angemessene Wohnfläche in m² nach BbgWoFG |
Bruttokaltmiete in EUR/Monat |
1 Person |
bis zu 50 m² |
bis zu 550 |
2 Personen |
bis zu 65 m² |
bis zu 550 |
3 Personen |
bis zu 80 m² |
bis zu 640 |
4 Personen |
bis zu 90 m² |
bis zu 720 |
5 Personen |
bis zu 100 m² |
bis zu 829 |
je weitere Person |
+10 m² |
+82,90 |
Nähere Hinweise zur Herleitung der angemessene Bruttokaltmiete je Haushaltsgröße können Sie im schlüssigen Konzept der Landeshauptstadt Potsdam nachlesen und über unseren Downloads/Links herunterladen.
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse | BenennungRathaus.Potsdamde |
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Erforderliche Unterlagen
- Wohnungsangebot
- aktueller Leistungsbescheid
- Ausweisdokumente
- ggf. den Wohnberechtigungsschein
- ggf. Aufforderung zur Kostensenkung durch den Leistungsträger
Gebühren
keine
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000022122.php
- Druckdatum
- 21.11.2024 17:00