Übernachtung im Wohnheim der Schule mit den sonderpäd. Förderschwerpunkten Hören und Sprache
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Schule mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Hören und Sprache, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort und Schule eine tägliche An- und Abreise unzumutbar ist, haben einen Anspruch auf einen Wohnheimplatz.
Hierfür steht am Schulort ein Wohnheim mit insgesamt 48 Plätzen zur Verfügung. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler erfolgt in Wohngruppen mit jeweils bis zu 8 Schülern unterschiedlichen Alters, Geschlechts und Behinderung.
Weitere Informationen
Das Wohnheim ist nur an den Schultagen geöffnet, und zwar vom Anreisetag der Schulwoche (i. d. R. Montag), 6:30 Uhr, bis zum Abreisetag der Schulwoche (i. d. R. Freitag), 14:00 Uhr. Die Anreise der Schüler erfolgt so, dass eine Unterrichtsteilnahme ab 1. Stunde möglich ist. In begründeten Ausnahmefällen öffnet das Wohnheim früher oder an Feiertagen.
Bei dem Vorliegen einer unzumutbaren Härte kann der monatliche Eigenanteil der Eltern an den Kosten für die Betreuung, Unterkunft und Verpflegung entsprechend der v. g. Satzung ermäßigt werden. Der Nachweis gegenüber der Wohnheimleitung erfolgt in der Regel durch Vorlage des jeweiligen Bewilligungsbescheides über die nachfolgend genannten Sozialleistungen:
- Anspruch auf Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII,
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Kindergeld in Verbindung mit dem Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz).
Die Eltern sollten in jedem Fall bei dem für den Wohnort Ihres Kindes zuständigen Träger der örtlichen Sozialhilfe einen Antrag auf Eingliederungshilfe für die Kosten der Betreuung, Unterkunft und Verpflegung im Wohnheim stellen.
Kontakt:
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Wohnheim der Schule mit den sonderpäd.
Förderschwerpunkten Hören und Sprache
Bisamkiez 107 - 111
14478 Potsdam
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-7030 |
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Telefax | +49 331 289-847030 |
E-Mail-Adresse | Wohnheim-FoeSrathaus.potsdamde |
Erforderliche Unterlagen
- formlose schriftliche Anmeldung
- Elternangaben
- Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Gebühren
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Eingliederungshilfe:
- Eigenanteil an den Kosten für Betreuung, Unterkunft und Verpflegung gemäß dem Bescheid des zuständigen Sozialhilfeträger
alle anderen gemäß u. g. Nutzungs- und Gebührensatzung:
- von der 1. bis zur 6. Jahrgangsstufe monatlich 112,00 €
- von der 7. bis zur 10. Jahrgangsstufe monatlich 133,00 €
(Die Monate Juli, August und Dezember des Jahres sind gebührenfrei.)
Rechtsgrundlagen
Nutzungs- und Gebührensatzung für die Wohnheime der Förderschulen für Hörgeschädigte und Sprachauffällige der Landeshauptstadt Potsdam vom 30. Januar 1998, zuletzt geändert durch Erste Änderungssatzung vom 12. Juni 2001
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000024137.php
- Druckdatum
- 22.11.2024 00:28