Erlegungsprämien für Bachen (Stadtmittel) 

Erforderliche Unterlagen

Durch die Landeshauptstadt Potsdam wird die Zahlung einer Abschussprämie in Höhe von 30,00€ zur Reduzierung der Schwarzwildpopulation für in den Jagdgebieten der Landeshauptstadt Potsdam ab AK 1 erlegten nicht führenden Schwarzwildbachen gefördert. Antragsberechtigt ist der auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam nachweislich zur Jagdausübung berechtige Jäger.

Der schriftlichen Antragstellung (Antrag siehe Downloads / Links) sind in Kopie beizufügen:

  • der Jagdschein mit dem Eintrag der Jagderlaubnis bzw. bei unentgeltlichen Erlaubnissen diese oder eine Einladung als Jagdgast bzw. eine entsprechende Bestätigung des berechtigten Jagdausübenden.
  • der entsprechende Wildursprungschein
  • ein Foto von dem erlegten Stück mit erkennbarer Wildmarke und Geschlecht

Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen können auch auf dem elektronischen Weg per Mail an die Untere Jagdbehörde gesendet werden.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Schweinepest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.07.2020 (BGBl. I S. 1605), geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 06.09.2020 (BAnz AT 09.11.2020 V1)

Tierseuchenallgemeinverfügung der Landeshauptstadt Potsdam zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest vom 08.10.2020

Verwaltungsrichtlinie zur Auszahlung einer Erlegungsprämie für die verstärkte Bejagung von nicht führenden Schwarzwildbachen vom 16.12.2020