Zweckentfremdung 

Gebühren

liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen

Bearbeitungsdauer

liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen

Rechtsgrundlagen

Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Brandenburg (Brandenburgisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz-BbgZwVbG)

Zweckentfremdungsverbotssatzung Gemeinde

Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Brandenburg (Brandenburgisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz-BbgZwVbG)

Zweckentfremdungsverbotssatzung Gemeinde

Verfahrensablauf

liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen

Ansprechpartner

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Potsdam? Schreiben Sie uns eine E-Mail.

E-Mail: Zweckentfremdungrathaus.potsdamde

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle in der Gemeinde

Voraussetzungen

Vorliegen einer Zweckentfremdung im Sinne des Gesetzes (BbgZwVbG) in Verbindung mit der Zweckentfremdungsverbotssatzung der jeweiligen Gemeinde

Rechtsbehelf

liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen

liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen