Erlaubnis zur Ausübung der Prostitutionstätigkeit 

Gebühren

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt

Bearbeitungsdauer

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt

Fristen

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben wollen, beantragen Sie dies schriftlich:

  • Erstellen Sie den Antrag (gegebenenfalls ist ein Vordruck verfügbar, zum Beispiel für die Stadt Potsdam).
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie den Antrag sowie die nötigen Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt ein.

Zuständige Stelle

Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg   

Voraussetzungen

Volljährigkeit der anzeigenden Person und gegebenenfalls deren Stellvertretung

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt, ob ein Antragsformular bereitsteht.

zum Beispiel Formular Stadt Potsdam: Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG  

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein