Fischerei - Hege- und Gemeinschaftsangeln 

Gebühren

5,00 €    schriftliche Genehmigung einer Angelveranstaltung nach § 8 Absatz 1 BbgFischO

Zahlungsart

  • bar
  • EC-Karte
  • Gebührenbescheid

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

§ 9 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgische Fischereiordnung - BbgFischO
Antragstellung mindestens einen Monat vor Beginn schriftlich bei der Unteren Fischereibehörde anzuzeigen. (s. Antrag Angelveranstaltung)

§ 1 der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd
(GebOLandw) vom 11. Juli 2014 (GVBl. II/14, [Nr. 47] in der derzeit gültigen Fassung; Anlage 2 Tarifstelle 13.2.4