Anzeige bei Verletzungen oder Beschädigung durch Hunde:
Bei Verletzungen oder Beschädigungen, welche durch einen Hund hervorgerufen wurden, steht es Ihnen frei welche Wege der Anzeige Sie wählen.
Weg 1. Zivilverfahren:
Sie können Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld beim Hundehalter, oder wenn dieser eine Versicherung hat, dort geltend machen. Hierfür ist keine weitere Anzeige notwendig.
Weg 2. Strafverfahren:
Sie können Anzeige gegen den Hundehalter / Hundeführer des Hundes bei der Polizei stellen - dann wird ein Strafverfahren eingeleitet (Sachbeschädigung, Körperverletzung etc.).
Weg 3. Verwaltungsverfahren
Sie können den Vorfall dem Ordnungsamt zur Prüfung der eventuellen Gefährlichkeit des Hundes und die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anzeigen.
Diese Anzeige ist schriftlich mit folgendem Formular einzureichen.
(Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet, auf Vollständigkeit ist zu achten)
Hier finden Sie das notwendige Anzeigeformular.