Wassernutzungsentgelt 

Gebühren

Festsetzung erfolgt gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

je nach Einzelfall (§ 42 Abs. 2 BbgWG)

Fristen

Vorlage der Erklärung bis spätestens 31. März des auf die Benutzung folgenden Jahres

Verfahrensablauf

Selbsterklärung des Entgeltpflichtigen oder Schätzung durch Festsetzungsbehörde (Landesamt für Umwelt), Berechnung, Festsetzung

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt

Voraussetzungen

Gewässerbenutzung i.S. WHG; § 40 BbgWG