Wassernutzungsentgelt
Gebühren
Festsetzung erfolgt gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
je nach Einzelfall (§ 42 Abs. 2 BbgWG)
Fristen
Vorlage der Erklärung bis spätestens 31. März des auf die Benutzung folgenden Jahres
Verfahrensablauf
Selbsterklärung des Entgeltpflichtigen oder Schätzung durch Festsetzungsbehörde (Landesamt für Umwelt), Berechnung, Festsetzung
Zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt
Voraussetzungen
Gewässerbenutzung i.S. WHG; § 40 BbgWG