Wassernutzungsentgelt

Erforderliche Unterlagen

Erlaubnis für Gewässerbenutzung, Erklärung des Entgeltpflichtigen mit den für die Berechnung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Messungen)

WRE-Behörde (UWB/OWB)

Abstimmung mit der Festsetzungsbehörde (Landesamt für Umwelt)

Gebühren

Festsetzung erfolgt gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

je nach Einzelfall (§ 42 Abs. 2 BbgWG)

Fristen

Vorlage der Erklärung bis spätestens 31. März des auf die Benutzung folgenden Jahres

Verfahrensablauf

Selbsterklärung des Entgeltpflichtigen oder Schätzung durch Festsetzungsbehörde (Landesamt für Umwelt), Berechnung, Festsetzung

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt

Voraussetzungen

Gewässerbenutzung i.S. WHG; § 40 BbgWG