Für die Bestätigung über die Eignung des Aufstellungsortes von Geldspielautomaten sind eine Antragstellung und der Besitz der Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielautomaten erforderlich.
Die örtlichen Voraussetzungen des Aufstellortes werden geprüft.
Die Beantragung zur Bestätigung über die Eignung des Aufstellungsortes für Geldspielautomaten muss auf einem Formblatt erfolgen.