Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellortes für Spielgeräte

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Aufstellerlaubnis (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
  • ggf. Auszug aus dem Handelsregister
  • Grundriss des Aufstellobjektes mit Kennzeichnung der Geldspielgeräte
  • Bescheinigte Gewerbeanzeige von der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung

Gebühren

100,00 Euro - Aufstellung in einer Gaststätte (Gebühr pro Ort)
150,00 Euro - Aufstellung in einer Spielhalle (Gebühr pro Ort)

Weitere Informationen

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Spielgerät ohne die nach § 33c Abs. 3 Satz 1 GewO erforderliche Bestätigung der zuständigen Behörde aufstellt.