Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellortes für Spielgeräte
Unterlagen
- Antrag auf Aufstellerlaubnis (ausgefüllt und unterschrieben)
- Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister
- Grundriss des Aufstellobjektes mit Kennzeichnung der Geldspielgeräte
- Gewerbeanmeldung von der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung
Gebühren
51,00 Euro - Aufstellung in einer Gaststätte (Gebühr pro Ort)
76,50 Euro - Aufstellung in einer Spielhalle (Gebühr pro Ort)
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Spielgerät ohne die nach § 33c Abs. 3 Satz 1 GewO erforderliche Bestätigung der zuständigen Behörde aufstellt.